In der Krise ergibt sich nahezu automatisch die Gefahr, gleich mehrere Straftatbestände zu verwirklichen, ohne, daß man bewußt kriminelle Energie aufgewendet haben müßte.
Dies gilt im Umgang mit dem Arbeitslohn ebenso wie bei der Pflicht, zeitnahe den Insolvenzantrag zu stellen. Nicht selten tauchen dann noch die vorwürfe der Untreue oder des Bankrotts auf.
In all diesen Fällen geht es um Taten, die gewissermaßen am Schreibtisch begangen werden und vielfach in der Überzeugung im eigenen Unternehmen das "Ruder" noch herumreißen zu können.
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Rechtsanwalt Holger Strothmann